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Factsheet zur Marktveränderung

Spezialisierung in der Wundbehandlung

dl - 2023-06-23_Download FactSheet_Marktveränderung

Neues Versorgungsangebot für die Behandlung chronischer und schwer heilender Wunden
Patienten mit chronischen und schwer heilenden Wunden wird ein bedarfsgerechteres Leistungsangebot der häuslichen Krankenpflege in den WZ – WundZentren zur Verfügung gestellt. Die Leistungen zur Wundversorgung wurden an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse in der Häuslichen Krankenpflege (HKP)-Richtlinie angepasst, neu strukturiert und um klarstellende Angaben zur Dauer und Häufigkeit der Maßnahmen ergänzt.

Häusliche Krankenpflege nach § 37 Abs. 7 SGB V nach der Nr. 31 a – Versorgung durch spezialisierte Leistungserbringer

Eine besondere pflegefachliche Kompetenz ist bei der Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden von sehr großer Bedeutung. Diese Wundversorgung
soll deshalb durch einen spezialisierten Leistungserbringer wie den WZ – WundZentren mit dahingehend qualifizierten Pflegefachpersonen erfolgen.
Bei der Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden ist ein guter Informationsaustausch zwischen dem verordnenden Arzt und den Pflegefachpersonen unerlässlich. Etwaigen Problemen im Heilungsverlauf soll frühzeitig gegengesteuert werden.
Um die Zusammenarbeit der verschiedenen Professionen zu stärken, wurde in der Leistungsbeschreibung zur Wundversorgung ein enges Abstimmungserfordernis
ergänzt.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) wurde der § 37 SGB V zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden um einen neuen Absatz 7 ergänzt. Entsprechend der Neuregelung in § 37 Absatz 7 SGB V kann die Versorgung
von chronischen und schwer heilenden Wunden auch in spezialisierten Einrichtungen außerhalb der Häuslichkeit als HKP-Leistung erfolgen.


Enge Abstimmung
LEISTUNGSBESCHREIBUNG In enger Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erfolgt das Anlegen und Wechseln von Verbänden, die Wundheilungskontrolle, die Desinfektion und Reinigung, das Spülen von Wundfisteln, die Wundversorgung unter aseptischen Bedingungen einschließlich der erforderlichen Anleitung zu
krankheits- und wundspezifischen Maßnahmen.


BEMERKUNG
Die Verordnung dieser Leistung setzt nicht voraus, dass zuvor Leistungen nach Nr. 31 verordnet wurden.

Ziel ist die Wundheilung

Ziel kann auch die Vermeidung einer Verschlimmerung sowie eine Symptomlinderung sein, wenn eine Wundheilung aufgrund der individuellen Situation wahrscheinlich ausgeschlossen werden kann. Die Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden nach dieser Nummer soll von einem Leistungserbringer, der sich auf die Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden spezialisiert hat, erfolgen. Diese Anforderungen werden durch die WZ – WundZentren übererfüllt.
Die WZ – WundZentren sind zugelassene Einrichtungen mit besonderer Spezialisierung und Vertragspartner der Krankenkassen nach §132a Abs. 4 SGB V Häusliche Krankenpflege. Wird die Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden durch einen spezialisierten Leistungserbringer, wie den WZ – WundZentren erbracht, erfolgt die Wundversorgung für die Dauer der medizinisch notwendigen spezialisierten Versorgung ausschließlich durch diesen Leistungserbringer.
Sind neben der Wundversorgung weitere Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege erforderlich, die von anderen Leistungserbringern erbracht werden, ist ein enger
Informationsaustausch und eine Abstimmung zwischen den beteiligten Leistungserbringern unter Einbeziehung der verordnenden Ärzte sicherzustellen.


LEISTUNGSVERORDNUNG DURCH DEN ARZT
Die Leistung ist verordnungsfähig mit dem Muster 12 HKP. Die WZ – WundZentren stellen Ihnen regelmäßig eine umfassende Verlaufsdokumentation zu Verfügung. Insbesondere bei neu auftretenden Entzündungszeichen, Schmerzen oder Verschlechterung des Wundzustandes informieren wir Sie umgehend!


DAUER UND HÄUFIGKEIT
Erstverordnung sowie Folgeverordnungen jeweils bis zu 4 Wochen.

Über die WZ-WundZentren GmbH
Seit 2008 konnten mit dem bewährten Behandlungskonzept der WZ-Wundzentren mehr als 40.000 Patienten an aktuell 23 Standorten in Deutschland erfolgreich behandelt werden.  Die WZ-WundZentren sind spezialisierte ambulante Einrichtungen mit höchsten hygienischen Standards, in denen ausschließlich Patienten mit chronischen und schwer heilenden Wunden behandelt werden. WZ-WundZentren sind durch das HHVG (Heil-Hilfsmittel-Versorgungs-Gesetz) als eigenständiger Leistungserbringer im Sinne des SGB V (Sozialgesetzbuch) definiert. Die Leistungen in den WZ-WundZentren als spezialisierte Einrichtungen, die sich auf die Behandlung von chronischen und schwer heilenden Wunden spezialisiert haben, werden von den Krankenkassen über § 37 Abs. 7 SGB V auf der Grundlage der häuslichen Krankenpflege geltend gemacht. Dort arbeiten Pflegefachpersonen, die zusätzlich zu ihrer 3-jährigen Ausbildung in der Kranken- oder Altenpflege über eine spezialisierte Zusatzqualifikation in der Wundbehandlung verfügen.

Die WZ-WundZentren GmbH mit Sitz in Düsseldorf ist ein Unternehmen der recucare Gruppe.

Weitere Informationen unter www.wundzentren.de