Informationen für ärztliche Kooperationspartner:innen
Schwerpunktmäßig werden die WZ-WundZentren von Chirurg:innen, Gefäßchirurg:innen, Dermatolog:innen und Diabetolog:innen ärztlich betreut.
Die Infrastruktur der WZ-WundZentren steht den ärztlichen Kooperationspartner:innen als Zweigpraxis bzw. ausgelagerte Behandlungsräume, gemäß vertragsärztlichem Zulassungsrecht, offen. Auslagerungen müssen stets bei der Kassenärztlichen Vereinigung angezeigt bzw. von der Kassenärztlichen Vereinigung genehmigt werden.
Die ärztlichen Kooperationspartner:innen erbringen die ärztliche Leistung im WZ-WundZentrum nur, sofern dort die jeweils gebotene ärztliche Behandlung möglich und zulässig ist.
Wir freuen uns über Ihre Anfrage, über unser Kontaktformular.