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„Patienten mit chronischen und schwer heilenden Wunden wie zum Beispiel dem „offenen Bein“ (Ulcus cruris), dem Druckgeschwür (Dekubitus) oder dem diabetischen Fuß haben meist einen langen Leidensweg hinter sich. Wir freuen uns sehr, nun auch Betroffene aus dem Münsterland, neben Bielefeld, in unseren Räumlichkeiten in Warendorf begrüßen zu dürfen“. so André Lantin, Geschäftsführer und Gründer der WZ-WundZentren GmbH.
Patient im Mittelpunkt
Die Kompetenz der spezialisierten Pflegefachpersonen des WZ-WundZentrum Warendorf liegt in der ambulanten Wundbehandlung, bei der die Wundheilung, die Lebensqualität und die umfassende, ganzheitliche Betreuung der Patient:innen im Vordergrund stehen.
Das hochqualifizierte Team des WZ-WundZentrums Warendorf nimmt sich in seinen Behandlungsräumen ausreichend Zeit für eine umfassende Pflegeanamnese, Beratung, Behandlung und Koordination aller notwendigen Maßnahmen. Oberstes Ziel dabei ist es, ein schnelles Abheilen der Wunden und dadurch ein beschwerdefreies Leben der Patient:innen zu ermöglichen.
Als spezialisierte Einrichtungen, die sich auf die Behandlung von chronischen und schwer heilenden Wunden spezialisiert haben, werden die Leistungen der WZ-WundZentren über § 37 Abs. 7 SGB V auf der Grundlage der häuslichen Krankenpflege bei den Krankenkassen geltend gemacht. Dabei hat jeder, auch gesetzliche Versicherte, einen Versorgungsanspruch, wodurch die Krankenkassen die Leistungen erstattet.
Über die WZ-WundZentren GmbH
Seit 2008 konnten mit dem bewährten Behandlungskonzept der WZ-Wundzentren mehr als 45.000 Patienten an aktuell 24 Standorten in Deutschland erfolgreich behandelt werden. Die WZ-WundZentren sind spezialisierte ambulante Einrichtungen mit höchsten hygienischen Standards, in denen ausschließlich Patienten mit chronischen und schwer heilenden Wunden behandelt werden. WZ-WundZentren sind durch das HHVG (Heil-Hilfsmittel-Versorgungs-Gesetz) als eigenständiger Leistungserbringer im Sinne des SGB V (Sozialgesetzbuch) definiert. Die Leistungen in den WZ-WundZentren als spezialisierte Einrichtungen, die sich auf die Behandlung von chronischen und schwer heilenden Wunden spezialisiert haben, werden von den Krankenkassen über § 37 Abs. 7 SGB V auf der Grundlage der häuslichen Krankenpflege geltend gemacht. Dort arbeiten Pflegefachpersonen, die zusätzlich zu ihrer 3-jährigen Ausbildung in der Kranken- oder Altenpflege über eine spezialisierte Zusatzqualifikation in der Wundbehandlung verfügen.
Die WZ-WundZentren GmbH mit Sitz in Düsseldorf ist ein Unternehmen der recucare Gruppe.
Weitere Informationen unter www.wundzentren.de